> Hallo!!!!
> Habe versucht meine Schulden zu regeln.Hab 5 Gläübiger bei denen 4 einen
> Exekutionstitel haben.Jetzt hab ich mir gedacht ,ich fang einfach mal mit
> dem Gläübiger mit der geringsten Forderung an und mach eine kleine Rate
> aus.Wenn das fertig ist ,den nächsten.
> Jetzt hat mir jemand gesagt das ist Gläübigerbevorzugung und strafbar.
> Jetzt hab ich natürlich Angst,weil ich das wirklich nicht gewusst habe.
> Kann ich jetzt auch keinen PrivatKonkurs mehr anmelden.Ich hab schon eine
> Rate überwiesen.
> Denn wenn ich das wirklich nicht darf,bleibt nichts anderes mehr übrig
> als Konkurs.
> DANKE
hallo,
vorab: gut, dass du dich der sache annimmst und den versuch startest!
weiter: sorry, dass ich erst jetzt antwort, aber ich war das we etwas eingespannt mit heimwerker-arbeiten. ![]()
zu deiner situation: bei 5 gläubigern und 4 titel ... sieht es rechtlich tatsächlich so aus, dass bei etwaigen pfändungen die chronologische reihung der exekutionsanträge eingehalten werden muss. darum muss sich allerdings dein arbeitgeber kümmern.
wenn da kein arbeitgeber vorhanden ist, macht das eben der gerichtsvollzieher.
sofern es sich bei den beträgen um keine extrem hohen summen handelt, wird sich dafür kein mensch interessieren. vorallem nicht, wenn du die schulden bezahlst, die noch keinen titel haben. denn: nach adam riese, kannst du die schulden nur von finanziellen mitteln begleichen, die in höhe des ex.-minimums für dich noch machbar waren. mehr bekommt man ja eh nicht. - hoffe das ist jetzt verständlich, was ich da meine?!
Follow up:
zum privatkonkurs: den kannst auf jeden fall machen und ob es sinnvoll ist, ist auch eine rechenaufgabe. schön dabei ist auf jeden fall die tatsache, dass keine weiteren gerichtskosten, verzugszinsen usw. das ganze noch unmöglicher machen.
betreffend der strafhandlung: fällt da unter andem in den breich der krida:
wie gesagt, da kommt es auf die höhe und an welchen gläubiger du bezahlt hast.
für detailierte auskünfte, kannst in diesem fall sicher auch telefonisch auskünfte bei der schuldnerberatung in deinem bundesland bekommen.
hoffe zumindest einen teil deiner fragen beantwortet zu haben ... stehe gerne auch die nächsten 7 jahre zur verfügung
lg raffael
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