Wien (OTS/SK) - "Die heute von der Regierung beschlossenen
Neuerungen bei Unternehmensinsolvenzen und Privatkonkursen werden
dazu beitragen, die tragischen Folgen für diejenigen Menschen, die in
eine solche Situation geraten, abzumildern", ist SPÖ-Justizsprecher
Hannes Jarolim überzeugt.
Gänzlich neu wird sein, dass beim Privatkonkurs künftig auf
unverschuldete krisenhafte Entwicklungen und Schicksalsschläge
insofern eingegangen wird, dass diese zu einer Restschuldbefreiung
führen. Das Abschöpfungsverfahren und die Restschuldbefreiung werden
insgesamt flexibler gestaltet. "Wichtig ist in dem Zusammenhang auch,
dass - wie im Regierungsprogramm vorgesehen - die Aufklärungspflicht
erweitert wird. Derzeit muss eine Frau, die für ihren Ehemann bürgt,
besonders über die möglichen Folgen aufgeklärt werden. In Zukunft
muss das auch bei Verpfändungen einer Immobilie der Fall sein", so
Jarolim.
Alle Jahre wieder ...
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